Experten für Verwaltungs- und Verfassungsrecht
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Spezialgebiete
Unsere Expertise im Öffentlichen Recht
Das Baurecht und das Betriebsanlagenrecht regeln zentrale Aspekte der Bebauung und Nutzung von Grundstücken sowie den Betrieb gewerblicher Anlagen.
Im Baurecht stehen insbesondere die Einhaltung von Raumordnungs- und Bauvorschriften, die Erlangung von Baubewilligungen samt Fragen rund um Nachbarrechte im Mittelpunkt.
Das Betriebsanlagenrecht betrifft vor allem gewerbliche Betriebe und stellt sicher, dass Anlagen keine unzumutbaren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben. Genehmigungspflicht, Auflagen, Betriebsänderungen oder behördliche Kontrollen spielen dabei eine zentrale Rolle.
Das Gewerberecht behandelt die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die selbstständige Ausübung gewerblicher Tätigkeiten. Es dient dem Zweck, einerseits die Freiheit der Berufsausübung zu gewährleisten und andererseits den Schutz der Allgemeinheit, der Konsumenten sowie der Umwelt sicherzustellen. Die Grundlage bildet die Gewerbeordnung, die klare Unterscheidungen zwischen freien, reglementierten und teilweise reglementierten Gewerben trifft. Je nach Gewerbeart sind unterschiedliche Nachweise – etwa über fachliche Qualifikationen – erforderlich. Das Gewerberecht umfasst zudem Bestimmungen zu Betriebsanmeldungen, Standortänderungen, Behördenkontrollen, Gewerbeuntersagungen und Auflagen.
Das Forstrecht führt die Nutzung, den Schutz und die Bewirtschaftung von Waldflächen rechtlich näher aus und ist primär im Forstgesetz verankert. Es dient dem Erhalt des Waldes als wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Lebensraum und legt fest, wie Forstflächen genutzt, gepflegt und geschützt werden dürfen. Eigentümer:innen von Waldflächen unterliegen bestimmten Pflichten, etwa zur nachhaltigen Bewirtschaftung, zur Wegerhaltung und zur Wiederaufforstung nach Nutzungen. Auch der Schutz vor Erosion, Lawinen oder Waldbränden sowie das Betretungsrecht durch die Öffentlichkeit sind zentrale Themen des Forstrechts.
Das Eisenbahngesetz bildet die zentrale gesetzliche Grundlage für den Bau, Betrieb und die Sicherheit von Eisenbahnanlagen und Eisenbahnverkehr. Es umfasst unter anderem Genehmigungsverfahren für Bahnprojekte, Betriebsbewilligungen, Sicherheitsanforderungen sowie die Rechte und Pflichten von Eisenbahnunternehmen. Ziel des Gesetzes ist es, einen sicheren, leistungsfähigen und umweltfreundlichen Eisenbahnverkehr zu gewährleisten und gleichzeitig öffentliche sowie private Interessen – etwa von Anrainern – zu wahren. Besonders bei Infrastrukturvorhaben spielen auch Fragen des Enteignungsrechts, Umweltrechts und Nachbarschutzes eine Rolle.
Das Wasserrecht behandelt den Schutz, die Nutzung und die Bewirtschaftung von Gewässern und ist vor allem im Wasserrechtsgesetz verankert. Es betrifft sowohl oberirdische als auch unterirdische Gewässer und stellt sicher, dass Wasser als lebenswichtige Ressource nachhaltig genutzt und vor Verunreinigungen geschützt wird. Zu den zentralen Themen zählen Wasserentnahmen, Einleitungen, Hochwasserschutz, Gewässerausbau, Nutzungsrechte und wasserrechtliche Bewilligungen. Eingriffe in Gewässer oder deren Nutzung – etwa für Energiegewinnung, Landwirtschaft, Industrie oder Bauprojekte – bedürfen oft einer behördlichen Genehmigung.
Das Jagdrecht regelt die Ausübung der Jagd sowie den Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung des Wildbestandes. Es ist landesrechtlich geregelt, wodurch es in jedem Bundesland eigene Jagdgesetze gibt. Zentrale Inhalte sind die Jagdausübungsrechte, Abschusspläne, Schonzeiten, Wildschadensregelungen sowie die Anforderungen an Jäger und Jagdpachtverhältnisse. Eigentümer von Grundstücken haben bestimmte Rechte und Pflichten in Bezug auf die Jagdnutzung, insbesondere wenn sich ihre Flächen in einem Jagdgebiet befinden. Auch Fragen zur Entschädigung bei Wildschäden oder zur Abwehr unrechtmäßiger Jagdausübung können relevant werden.
Zentrale Inhalte sind die Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von Krankenanstalten, bauliche und personelle Anforderungen, die Sicherstellung der Patientenversorgung sowie Bewilligungs- und Meldeverfahren. Darüber hinaus enthält das Krankenanstaltenrecht Regelungen zur Qualitätssicherung, Dokumentationspflichten und zur Zusammenarbeit mit Sozialversicherungsträgern.
Das Verwaltungsstrafrecht betrifft Verstöße gegen Vorschriften des Verwaltungsrechts, wie etwa im Gewerberecht, Verkehrsrecht, Umweltrecht oder Bauwesen. Es regelt die Ahndung solcher Übertretungen durch Verwaltungsbehörden, wobei Geldstrafen die häufigste Sanktion darstellen. Verwaltungsstrafverfahren folgen eigenen Verfahrensregeln und bieten Betroffenen zur Verteidigung die Möglichkeit zur Stellungnahme, Berufung und zur Beschwerde an das Verwaltungsgericht. Vor allem Unternehmen und Gewerbetreibende sehen sich auf Grund der Vielzahl an verwaltungsrechtlichen Regelungen oftmals mit Verwaltungsstrafverfahren konfrontiert – beispielsweise wegen Auflagenverstößen oder fehlender Genehmigungen.
Das Grundverkehrsrecht umfasst die rechtlichen Regelungen bezüglich Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken sowie Immobilien durch Ausländer und juristische Personen. Ziel ist es, die nachhaltige Nutzung landwirtschaftlicher Flächen, die Sicherung der einheimischen Agrarstruktur und den Schutz vor Bodenspekulation zu gewährleisten. Das Grundverkehrsrecht ist landesrechtlich organisiert, daher variieren die Bestimmungen je nach Bundesland. Erwerbsvorgänge müssen häufig bei der Grundverkehrsbehörde angezeigt oder genehmigt werden.
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Mit unserer langjährigen Erfahrung und tiefem Verständnis des österreichischen Verwaltungsrechts bieten wir Ihnen fundierte und maßgeschneiderte rechtliche Lösungen für Ihre spezifischen Anliegen.
Das Öffentliche Recht in Österreich ist komplex und erfordert umfassende Fachkenntnisse. Unsere Kanzlei bietet Ihnen individuelle und praxisnahe Rechtsberatung, die Ihre Interessen effektiv schützt und durchsetzt.
Behörden und Verwaltungsgerichte
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