Spezialisiert & Lösungsorientiert

Ihre Anwälte
für Schadenersatzrecht in Graz

Erfahrene Spezialisten
an Ihrer Seite

Kompetenz im Schadenersatzrecht und im Umgang mit Versicherungen

Ob Verkehrsunfall, Vertragsbruch oder Körperverletzung – wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung berechtigter Schadensersatzansprüche oder der Abwehr unberechtigter Forderungen. Unsere juristische Expertise ermöglicht eine fundierte Prüfung der Sachlage und eine sachliche Beratung zu Ihren rechtlichen Optionen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, um eine klare und zielgerichtete Lösung zu finden. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

Schnelle Hilfe bei Personen- und Sachschäden

Ihr Vorteil – wir kümmern uns um alles

Der schadenersatzrechtliche Aspekt eines Verkehrsunfalls betrifft die Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund von Personen- oder Sachschäden, die durch den Unfall verursacht wurden. Geschädigte können unter anderem Ersatz für Reparaturkosten, Wertminderung, Heilungskosten, Schmerzengeld, Verdienstentgang oder Pflegekosten verlangen. Die Durchsetzung der Ansprüche erfolgt in der Regel gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers. Entscheidend ist die Feststellung der Haftungsfrage, das heißt, ob und in welchem Ausmaß ein Verschulden vorliegt oder eine Mitverantwortung besteht.

Das Schmerzengeld ist ein zivilrechtlicher Anspruch auf Schadenersatz für immaterielle Schäden und dient dem Ausgleich für erlittene körperliche oder psychische Schmerzen infolge eines Unfalls, einer Körperverletzung oder eines sonstigen schädigenden Ereignisses. Die Höhe des Schmerzengeldes richtet sich nach dem Ausmaß, der Dauer und der Intensität der Schmerzen und wird auf Basis von ärztlichen Befunden sowie anhand sogenannter Schmerzklassen bemessen.

Im Zivilrecht besteht bei einem Sachschaden grundsätzlich Anspruch auf Naturalrestitution – also Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands – oder auf Ersatz in Geld. Typische Sachschäden betreffen beschädigte Fahrzeuge, elektronische Geräte, Gebäude oder persönliche Gegenstände. Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch ist, dass der Schaden rechtswidrig und schuldhaft verursacht wurde. Ersetzt werden die notwendigen Reparaturkosten oder – bei Unwirtschaftlichkeit – der Zeitwert der beschädigten Sache abzüglich eines allfälligen Restwerts. Auch Folgekosten wie Nutzungsausfall oder Gutachterkosten können unter bestimmten Voraussetzungen ersetzt werden.

Die Amtshaftung regelt die Haftung des Staates oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts für Schäden, die durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten von Organen in Vollziehung der Gesetze verursacht wurden. Grundlage dafür ist das Amtshaftungsgesetz. Geschädigte Personen können Schadenersatzansprüche direkt gegen den Bund, das Land oder die betroffene Körperschaft geltend machen – nicht gegen das handelnde Organ selbst. Typische Fälle betreffen fehlerhafte Verwaltungsakte, unterlassene behördliche Maßnahmen oder rechtswidriges Einschreiten von Polizei oder Behörden.

Die Produkthaftung bestimmt die verschuldensunabhängige Haftung von Hersteller und Importeuren für Personen- oder Sachschäden, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden. Die Grundlage bildet das Produkthaftungsgesetz. Ein Produkt gilt als fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände berechtigterweise erwartet werden kann. Geschädigte haben Anspruch auf Schadenersatz, ohne ein Verschulden nachweisen zu müssen. Die Haftung umfasst insbesondere Gesundheitsschäden, Tod sowie Sachschäden an privat genutzten Gegenständen.

Für Schäden, die durch Tiere verursacht werden, ist eine Gefährdungshaftung vorgesehen. Tierhalter haften grundsätzlich für Schäden, wenn sie das Tier nicht ausreichend beaufsichtigt oder gesichert haben. Dabei ist es unerheblich, ob das Tier ein Haustier, Nutztier oder etwa ein Hund oder Pferd ist. Wer sich eines Erfüllungsgehilfen bedient – etwa einer Tierbetreuung – trägt ebenfalls die Verantwortung. Nur wenn der Tierhalter nachweisen kann, alle gebotene Sorgfalt angewendet zu haben, kann er sich von der Haftung befreien. Typische Fälle betreffen Bissverletzungen, Verkehrsunfälle mit ausgebrochenen Tieren oder andere Sachschäden.

Verweigert ein Versicherungsunternehmen die Leistung trotz behaupteten Eintritts eines Versicherungsfalls, ist dies rechtlich im Lichte des Versicherungsvertragsgesetzes und der individuellen Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen. Die häufigsten Ablehnungsgründe sind behauptete Obliegenheitsverletzungen wie etwa einer verspäteten Schadenmeldung, Ausschlüsse im Versicherungsvertrag, fehlende Kausalität oder vermeintliche Arglist. Versicherungsunternehmen sind jedoch verpflichtet, die Ablehnung sachlich zu begründen und dürfen Ansprüche nicht willkürlich verweigern. Versicherungsnehmer haben das Recht, die Entscheidung überprüfen zu lassen – sowohl durch außergerichtliche Intervention als auch im Rahmen eines Zivilverfahrens.

Wir stehen an Ihrer Seite.

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Rechtliche Abwicklung von
Schadensfällen

Mit langjähriger Erfahrung im Schadenersatzrecht bieten wir Ihnen Unterstützung in einer Vielzahl von Fällen. Dazu gehören die Abwicklung von Sach- und Personenschäden, Versicherungsfällen, Industrieunfällen, umweltrechtlichen Fragestellungen und Verkehrsunfällen. Unsere persönliche Betreuung umfasst eine gründliche Prüfung der rechtlichen Situation und die Entwicklung präziser Strategien, um Ihre Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren. Dabei legen wir großen Wert auf eine rechtlich fundierte und wirtschaftlich sinnvolle Lösung.

Zeit sparen, Nerven schonen, Ansprüche sichern

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Wir übernehmen die vollständige Schadensabwicklung für Sie: von der ersten Schadenmeldung an die Versicherung über die außergerichtliche Korrespondenz bis hin zur Klageeinreichung, falls nötig. So sichern wir Ihre Ansprüche effizient und rechtlich fundiert – ohne Stress für Sie. Ein Schadenfall bedeutet oft Stress und Unsicherheit. Wir begleiten Sie vom ersten Moment an: von der Schadenmeldung über Verhandlungen mit Versicherungen bis zur gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche. So setzen wir Ihr Recht konsequent durch – professionell, schnell und zuverlässig.

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