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für Erbrecht in Graz

Kompetente Rechtsberatung

Nachlassplanung & Erbauseinandersetzung

Das Erbrecht ist komplex und oft mit sensiblen Situationen verbunden. In solchen Momenten ist es wichtig, jemanden an Ihrer Seite zu haben, der Ihnen mit Ruhe und Weitsicht zur Seite steht. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte für Erbrecht unterstützen Sie professionell, wenn Sie Ihr Erbe regeln möchten oder rechtlichen Beistand bei Konflikten rund um eine Verlassenschaft benötigen – sei es außergerichtlich oder vor Gericht.

Pflichtteil und Erbe

Unsere Leistungen im Erbrecht

Die Verlassenschaft – also der Nachlass einer verstorbenen Person – muss bis zum Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens durch einen Vertreter vertreten werden. In der Regel übernehmen diese Rolle die erbantrittserklärten Erben, die damit zur ordentlichen Verwaltung des Nachlasses berechtigt sind. Liegt noch keine Erbantrittserklärung vor oder besteht Uneinigkeit zwischen den Erben, kann das Gericht zur Sicherung des Nachlasses einen Verlassenschaftskurator bestellen. Die laufende Verwaltung – etwa Zahlung offener Rechnungen oder Sicherung von Vermögenswerten – erfolgt grundsätzlich ohne Mitwirkung des Gerichts. Nur bei Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung, wie etwa dem Verkauf von Liegenschaften, ist eine gerichtliche Genehmigung erforderlich.

Das Verlassenschaftsverfahren ist das gesetzlich geregelte Verfahren zur Abwicklung des Nachlasses einer verstorbenen Person. Es wird vom Bezirksgericht eingeleitet und dient der Klärung der Erbfolge, der Erfassung vom Vermögen und der Feststellung von Schulden. Je nach Situation kann das Verfahren einfach oder auch umfangreicher ausfallen – etwa wenn es zu Streitigkeiten, offenen Forderungen oder unklaren Besitzverhältnissen kommt. In solchen Fällen kann auch ein Verlassenschaftskurator zur Verwaltung eingesetzt werden. Das Verfahren endet mit der Einantwortung, also der formellen Übertragung des Nachlasses an die Erben.

Die Prüfung erbrechtlicher Ansprüche ist ein wesentlicher Schritt, um festzustellen, ob und in welchem Umfang eine Person Anspruch auf eine Erbschaft, ein Vermächtnis oder den Pflichtteil hat. Dabei werden gesetzliche Erbfolgeregelungen, letztwillige Verfügungen wie Testamente oder Erbverträge sowie mögliche Pflichtteilsansprüche sorgfältig analysiert. Auch Fragen der Erbunwürdigkeit, Anfechtung von Testamenten oder bereits erfolgter Schenkungen zu Lebzeiten spielen dabei eine Rolle. Eine fundierte rechtliche Prüfung hilft, die Erfolgsaussichten von Ansprüchen realistisch einzuschätzen und diese im Verlassenschaftsverfahren oder gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen.

Die Geltendmachung erbrechtlicher Ansprüche erfolgt im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens oder, wenn nötig, im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens. Berechtigte Personen – etwa gesetzliche Erben, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigte – müssen ihre Ansprüche fristgerecht und formgerecht anmelden, um ihre Rechte zu sichern. Dabei ist es entscheidend, vorhandene Testamente, Schenkungen zu Lebzeiten und die Zusammensetzung des Nachlasses genau zu prüfen. Kommt es zu Unstimmigkeiten oder wird ein Anspruch nicht anerkannt, kann dieser mit rechtlicher Unterstützung auch gerichtlich durchgesetzt werden. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung sorgt dafür, dass Fristen gewahrt und Ansprüche rechtlich wirksam eingebracht werden.

Die Abwehr unberechtigter Erbansprüche ist ein Teil der anwaltlichen Praxis, insbesondere wenn Dritte Ansprüche auf den Nachlass erheben, ohne rechtlich dazu berechtigt zu sein. Dies kann etwa bei angezweifelten Testamenten, unbegründeten Pflichtteilsforderungen oder falschen Erbbehauptungen der Fall sein. Betroffene Erben sollten solche Ansprüche frühzeitig prüfen lassen und im Verlassenschaftsverfahren oder notfalls gerichtlich entgegentreten. Eine fundierte rechtliche Beratung hilft dabei, die eigene Rechtsposition zu sichern, unberechtigte Forderungen abzuwehren und den Nachlass vor ungerechtfertigten Eingriffen zu schützen.

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Mit jahrzehntelanger Erfahrung im Erbrecht stehen wir unseren Mandanten als vertrauensvolle Berater zur Seite. Unsere Expertise erlaubt es uns, auch schwierige Erbschaftsfragen effizient und zielgerichtet zu lösen. Dabei kombinieren wir juristisches Know-how mit einem sensiblen Gespür für Ihre persönlichen Anliegen. So entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre Interessen schützen – egal, ob es um die Regelung eines Nachlasses oder die Bewältigung eines Erbstreits geht.

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Haben Sie Fragen zu Erbschaft, Vermächtnis oder Pflichtteil? Unsere Kanzlei in Graz bietet Ihnen umfassende Beratung und strategische Unterstützung – sei es bei der Klärung von Erbschaftsstreitigkeiten oder der Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen. Wir begleiten Sie kompetent durch komplexe Nachlassfragen und rechtliche Auseinandersetzungen. Eine sorgfältige Nachlassregelung oder die Lösung von Erbschaftsstreitigkeiten erfordert fachkundige Unterstützung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und Ihre Erbschaft zuverlässig zu regeln.

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