Mithaftung bei digitaler Rufschädigung
Digitale Rufschädigung
Wer Beiträge teilt, kann mithaften
Wer online belastende Inhalte über eine Person weiterverbreitet, macht sich unter Umständen mitschuldig – auch dann, wenn er nicht der ursprüngliche Verfasser ist. Das hat der Oberste Gerichtshof in einem aktuellen Urteil klargestellt.
Der Fall im Überblick
Ein Polizist wurde bei einer Demonstration fotografiert. Ein User veröffentlichte ein Bild von ihm auf Facebook – mit einem stark vorwurfsvollen Begleittext. In der Folge verbreiteten Hunderte Nutzer den Beitrag weiter, teils mit abwertenden Kommentaren.
Der Polizist fühlte sich öffentlich an den Pranger gestellt und machte emotionale Belastungen sowie einen Reputationsschaden geltend. Er klagte mehrere Personen – darunter einen Nutzer, der das Posting nur geteilt hatte.
Was der OGH dazu sagt
Der Oberste Gerichtshof (OGH) stellt klar:
Auch wer ein fremdes Posting nur teilt, kann für daraus entstehende Folgen haften – und zwar gemeinsam mit anderen Beteiligten.
Wesentliche Punkte des Urteils:
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- Datenschutz und Bildnisschutz wurden verletzt, da der Betroffene erkennbar war.
- Auch ohne direkte Beleidigung kann bereits das Weiterverbreiten eines entwürdigenden Beitrags eine persönlichkeitsrechtliche eine Kränkung darstellen.
- Wenn viele Nutzer gemeinsam eine Welle an negativen Reaktionen auslösen, kann jeder Einzelne für den gesamten entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.
Warum das Urteil wichtig ist
Das Gericht hat erstmals deutlich gemacht, dass es bei digitaler Massenverbreitung belastender Inhalte nicht auf die Rolle als Urheber oder bloßer „Teiler“ ankommt. Entscheidend ist die Wirkung:
Je mehr Menschen mitmachen, desto gravierender kann der Schaden für die betroffene Person ausfallen – und desto größer die rechtliche Verantwortung jedes Einzelnen.
Wer Inhalte ohne Prüfung weiterverbreitet, die andere Menschen in der Öffentlichkeit herabsetzen, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen – etwa Schadenersatz, Widerruf und öffentliche Richtigstellung.
Unser Fazit
Auch im Internet gilt: Verantwortung endet nicht beim Klick auf „Teilen“.
Wenn durch ein geteiltes Posting das Ansehen oder die Privatsphäre einer Person verletzt wird, droht rechtliche Haftung – unabhängig davon, ob man selbst den Inhalt erstellt hat.