Hilfe in strafrechtlichen Angelegenheiten
Zuverlässige Unterstützung und Verteidigung
Mit über 40 Jahren kombinierter Erfahrung setzen wir uns entschlossen für Ihre Interessen ein. Unsere Kanzlei in Graz bietet Ihnen persönliche Betreuung und entwickelt eine präzise Vorgehensweise, die sich an den konkreten Anforderungen Ihres Falles orientieren. Denn die richtige Strategie ist oft entscheidend für den Ausgang des Verfahrens. Wir begleiten Sie durch alle Phasen des Strafverfahrens, stehen Ihnen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung und setzen uns mit Nachdruck für Ihre Rechte ein.
Strafverfahren sind belastend.
Wir begegnen Ihnen mit Respekt
Der Mensch im Mittelpunkt.
Klarheit schaffen, entschlossen handeln.
Strafverteidigung mit Weitblick
Strafverfahren stellen für Betroffene und ihre Familien eine enorme Belastung dar – juristisch wie persönlich. Als erfahrene Strafverteidiger stehen wir Ihnen in jeder Phase des Verfahrens zur Seite: kompetent, engagiert und mit dem nötigen Feingefühl. Ob es um Vorwürfe im allgemeinen Strafrecht, komplexe wirtschaftsstrafrechtliche Sachverhalte oder besonders sensible Delikte geht – wir klären die relevanten Fakten, strukturieren den rechtlichen Rahmen und leiten daraus eine zielgerichtete Verteidigung ab.
Unser Ansatz folgt keinem Schlagwort und keiner vorgefertigten Formel. Wir beobachten, fragen nach, ordnen ein. Denn je unübersichtlicher die Lage erscheint, desto wichtiger ist es, Klarheit zu schaffen. Nicht alles komplizierter zu machen – sondern verständlich, lösbar und rechtlich durchdacht. Genau das ist unser Anspruch. Und daran halten wir fest.
Wir hören zu, verstehen und
handeln mit klarem Kompass.
Auf Augenhöhe
- von Anfang an
Effektive Strategie
Unsere Leistungen - Ihr Vorteil
In Strafverfahren geht es oft schnell, manchmal zu schnell. Vorschriften, Vernehmungen, Druck. Wenn es um strafrechtliche Angelegenheiten geht, ist schnelles Handeln entscheidend. Ob es sich um eine Vorladung wegen einer Verkehrsstraftat, ein Ermittlungsverfahren wegen eines Betrugsvorwurfs oder eine Gerichtsverhandlung bei einer schweren Straftat handelt – wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Unterstützung. Unsere Kanzlei in Graz verfügt über umfassende Erfahrung und fundiertes Fachwissen, um Ihre Rechte effektiv zu verteidigen. Dabei verlieren wir das Wesentliche nie aus dem Blick: eine klare Linie, eine realistische Einschätzung Ihres Falls – und den entschlossenen Einsatz für Ihre Rechte.
Unsere Leistungen im Strafrecht
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Begleitung und Beratung bei Vorladungen zur Einvernahme
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Soforthilfe bei Hausdurchsuchungen und U-Haft
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Verteidigung in der Hauptverhandlung
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Jugendstrafrecht: Vertretung Jugendlicher
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Beratung und Vertretung bei Verdacht auf Untreue, Betrug oder Wirtschaftsdelikte
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Prüfung und Beantragung von Diversion bei geeigneten Fällen
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Anträge auf bedingte Entlassung
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Rechtmittel bei ungerechtfertigter Verurteilung
Häufige Fragen im Strafrecht
Umfassende rechtliche Beratung und Begleitung ab dem ersten Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden. Wir helfen Ihnen, frühzeitig Fehler zu vermeiden.
Bereits bei der ersten Befragung durch Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft kann der Beschuldigte einen Rechtsanwalt hinzuziehen. In einer derart komplexen und belastenden Situation sollte auf rechtlichen Beistand keinesfalls verzichtet werden. Ob die anwaltliche Vertretung im konkreten Fall erforderlich oder empfehlenswert ist, lässt sich am besten im Gespräch mit einem Rechtsanwalt beurteilen.
Das Aussageverweigerungsrecht schützt bestimmte Personen im Strafverfahren davor, zur Aussage gezwungen zu werden – etwa, wenn Sie sich selbst oder nahe Angehörige belasten würden oder zur Verschwiegenheit aufgrund ihres Berufs verpflichtet sind. Dieses Schutzrecht darf nicht durch Umgehungshandlungen wie etwa die Befragung von Hilfspersonen oder die Sicherstellung von Unterlagen unterlaufen werden.
Untersuchungshaft darf nur bei dringendem Tatverdacht und Vorliegen eines Haftgrundes (z. B. Flucht- oder Verdunkelungsgefahr) verhängt werden – stets durch richterlichen Beschluss auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Sie ist befristet und unterliegt strengen Voraussetzungen, besonders bei Jugendlichen.
Wenn ein Beschuldigter oder Zeuge einer behördlich zugestellten Vorladung ohne ausreichende Entschuldigung nicht nachkommt, kann das Gericht seine zwangsweise Vorführung anordnen. In dringenden Fällen ist dies bereits nach dem ersten Fernbleiben möglich. Die betroffene Person wird dann von den Sicherheitsbehörden festgenommen und dem Richter vorgeführt. Die Kosten dieser Maßnahme trägt der Vorgeführte.
Souveräne Strafverteidigung
ab dem ersten Moment.