Kompetenz bei Arzthaftungsfällen und im Medizinrecht

Juristische Spezialisten
für Ärzte und Krankenanstalten

Verantwortung braucht rechtliche Rückendeckung

Kompetente Beratung und Vertretung

Ärzte und Krankenanstalten stehen täglich vor enormen Herausforderungen. Trotz größter Sorgfalt können Behandlungsfehler, unzureichende Aufklärung oder Diagnosefehler auftreten. Unsere Kanzlei bietet Ihnen spezialisierte Unterstützung im Bereich Ärztehaftung, um Ihre berufliche Sicherheit und Reputation zu schützen. Wir beraten und vertreten Sie mit medizinrechtlicher Spezialisierung und langjähriger Erfahrung. Auch bei Praxisgründungen, Vertragsfragen oder strafrechtlichen Verfahren stehen wir als zuverlässiger Partner an Ihrer Seite – strukturiert, lösungsorientiert und mit Blick auf Ihren beruflichen Alltag.

Verlässliche Partner

Unser Leistungsspektrum

Das Vertragsrecht für Ärzte betrifft alle rechtlichen Aspekte rund um die vertraglichen Beziehungen im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit. Im Zentrum steht der Behandlungsvertrag, der rechtlich als zivilrechtlicher Vertrag zwischen Arzt und Patient gilt. Daraus ergeben sich wechselseitige Rechte und Pflichten – insbesondere die Pflicht zur sorgfältigen medizinischen Behandlung und zur Aufklärung sowie das Recht auf angemessene Honorierung. Darüber hinaus umfasst das Vertragsrecht auch Vereinbarungen mit Krankenanstaltenträgern, Kassenverträgen, Praxisgemeinschaften, Kooperationspartnern und angestellten Ärzten. Es umfasst auch die Gestaltung von Verträgen über Honorare, Haftungsverteilung, Verschwiegenheitspflichten und Arbeitszeiten.

Wir vertreten im medizinrechtlichen Kontext nur Ärzte, Krankenanstalten und Pflegeheime. Die Vertretung bei Schadenersatzansprüchen umfasst die Abwehr von Ansprüchen, die aus behaupteten Behandlungsfehlern, Aufklärungsversäumnissen oder sonstigen Pflichtverletzungen im Rahmen ärztlicher Leistungen entstehen. Patienten können bei nachweisbarem Fehlverhalten Ersatz von Heilungskosten, Schmerzengeld, Verdienstentgang oder Pflegeaufwand geltend machen. Auf ärztlicher Seite kann man sich etwa durch medizinische Gutachten, ordnungsgemäße Dokumentation rechtlich absichern.

Krankenanstalten unterliegen einer Vielzahl verwaltungsrechtlicher Vorschriften, die auf Bundes- und Landesebene geregelt sind. Zu den zentralen Belangen zählen insbesondere die Bewilligungspflicht für Errichtung, Betrieb und wesentliche Änderungen, die Einhaltung baulicher, hygienischer und personeller Anforderungen sowie die laufende Kontrolle durch die zuständigen Gesundheitsbehörden. Grundlage sind unter anderem die Krankenanstaltengesetze der Bundesländer, das Ärztegesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz sowie das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz. Auch Meldepflichten, Datenschutz im Gesundheitswesen, Arbeitszeitregelungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen fallen unter das Verwaltungsrecht. Verstöße können zu behördlichen Auflagen, Strafverfahren oder im Extremfall zum Entzug der Betriebsbewilligung führen.

„Prävention statt Eskalation“ im Medizinrecht in Österreich

Im österreichischen Medizinrecht kann der Grundsatz „Prävention statt Eskalation“ als Ansatz zur Vermeidung rechtlicher Konflikte zwischen Ärzten, Patienten, Institutionen und Behörden angelegt werden. Durch rechtzeitige Beratung, klare vertragliche Regelungen, sorgfältige Dokumentation und umfassende Aufklärung können viele Streitfälle im Vorfeld vermieden werden. Dies betrifft insbesondere die Gestaltung von Behandlungsverträgen, die Einhaltung gesetzlicher Aufklärungs- und Dokumentationspflichten sowie den professionellen Umgang mit Verdachtsmomenten auf Behandlungsfehler. Auch innerbetriebliche Strukturen wie Compliance-Systeme, Schulungen oder Ablaufpläne bei Zwischenfällen tragen dazu bei, Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken zu minimieren. Eine frühzeitige rechtliche Unterstützung schützt nicht nur vor finanziellen und rufschädigenden Folgen, sondern schafft auch Sicherheit für medizinisches Personal und Patienten gleichermaßen.

Die medizinrechtliche Dokumentationspflicht verpflichtet Ärzte und Gesundheitseinrichtungen, sämtliche relevanten Behandlungsschritte, Diagnosen, Befunde, Aufklärungsgespräche und therapeutischen Maßnahmen lückenlos und nachvollziehbar zu dokumentieren. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Ärztegesetz, dem Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz sowie dem Patientenrechtegesetz und dient sowohl der Qualitätssicherung als auch der rechtlichen Absicherung. Eine ordnungsgemäße Dokumentation ist im Haftungsfall von zentraler Bedeutung, da sie als Beweismittel für die ordnungsgemäße Behandlung herangezogen wird. Fehlen Dokumentationen oder sind sie unvollständig, kann dies im Streitfall zu Beweiserleichterungen für Patienten führen.

Das Arztstrafrecht umfasst jene strafrechtlichen Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Ausübung ärztlicher Tätigkeiten relevant sind. Ärzte können sich strafbar machen, wenn sie etwa fahrlässig oder vorsätzlich die körperliche Unversehrtheit eines Patienten verletzen, eine unzulässige Behandlung durchführen oder gegen Aufklärungspflichten verstoßen. Häufige Tatbestände sind fahrlässige Körperverletzung, unterlassene Hilfeleistung, vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten oder fahrlässige Tötung. Entscheidend ist, ob ein schuldhaftes Fehlverhalten vorliegt und ein konkreter Schaden entstanden ist.

Effiziente Lösungen
für heikle Situationen

Rechtsschutz
für medizinische
Berufe

Rechtliche Unterstützung, die schützt und entlastet

Ihr Fokus: Heilen. Unser Fokus: Ihr Recht.

Wir begleiten Sie durch den juristischen Alltag im Gesundheitswesen – vorausschauend, lösungsorientiert und mit einem tiefen Verständnis für medizinische Abläufe. Ob bei der Gestaltung Ihrer Verträge, der Absicherung Ihrer Berufsausübung oder im Umgang mit Patientenkonflikten: Unsere Beratung schafft Klarheit, entlastet Sie im Alltag und schützt Ihre berufliche Integrität.

Rechtssicherheit - wie ein stabiles Immunsystem

Erfahrung, wenn es darauf ankommt

Arzthaftungsverfahren verlangen mehr als juristisches Wissen – sie erfordern Souveränität, Fachkenntnis und ein Gespür für sensible Situationen. Wir prüfen Vorwürfe sorgfältig, sichern Beweise und vertreten Sie mit Nachdruck vor Gericht und Verwaltungsbehörden. Zielgerichtet, ruhig und durchsetzungsstark schützen wir Ihre Reputation – gerade dann, wenn der Druck am höchsten ist.

Was Sie mit uns gewinnen

  1. Spezialisierte Prozessvertretung bei Haftungsfällen

  2. Umfassende Erfahrung im Medizin- und Berufsrecht

  3. Rasche Erreichbarkeit bei dringenden Fragen

  4. Individuelle Begleitung

  5. Kooperation mit medizinischen Experten diverser Fachrichtungen

Rechtliche Entwicklungen, Urteile und Praxistipps für Mandanten und Interessierte.

Neuigkeiten und Blog

Ihr Vertrauen ist unser Ansporn

Mandantenmeinungen

Ich bin von dieser Kanzlei überwältigt. Ich rate jedem, der einen RA benötigt, diesen zu kontaktieren!

Ing. U. H. Erbrecht

Besonders beeindruckt hat mich, wie genau die Anwälte den technischen Hintergrund unseres Schadensfalls nachvollzogen haben. So eine gründliche Herangehensweise findet man selten

Seit vielen Jahren arbeiten wir im Bereich Schadensersatz eng mit der Kanzlei zusammen. Besonders schätze ich den festen Ansprechpartner, die schnelle Erreichbarkeit und das tiefe Verständnis für unsere branchenspezifischen Abläufe.

Ich fühlte mich im Familienrecht jederzeit gut beraten. Die Anwältin war nicht nur fachlich top, sondern auch menschlich sehr einfühlsam.

Nach einem Verkehrsunfall wurde ich wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Dr. Niernberger hat meinen Fall akribisch vorbereitet, stark argumentiert – und das Ergebnis war ein Freispruch. Ich bin immens erleichtert.

Mag. R. M. Strafrecht

Bei der Gründung meiner eigenen Arztpraxis war die rechtliche Unterstützung dieser Kanzlei goldwert. Von Gesellschaftsvertrag über Kassenvertrag bis Mietrecht – alles wurde kompetent, vorausschauend und mit Blick fürs Detail geregelt.

Dr. B. M. Medizinrecht

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Juristisches Inkasso vom Anwalt – effizient, rechtssicher und individuell. Wir setzen Ihre Forderungen konsequent durch.

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