Verantwortung braucht rechtliche Rückendeckung
Kompetente Beratung und Vertretung
Ärzte und Krankenanstalten stehen täglich vor enormen Herausforderungen. Trotz größter Sorgfalt können Behandlungsfehler, unzureichende Aufklärung oder Diagnosefehler auftreten. Unsere Kanzlei bietet Ihnen spezialisierte Unterstützung im Bereich Ärztehaftung, um Ihre berufliche Sicherheit und Reputation zu schützen. Wir beraten und vertreten Sie mit medizinrechtlicher Spezialisierung und langjähriger Erfahrung. Auch bei Praxisgründungen, Vertragsfragen oder strafrechtlichen Verfahren stehen wir als zuverlässiger Partner an Ihrer Seite – strukturiert, lösungsorientiert und mit Blick auf Ihren beruflichen Alltag.
Verlässliche Partner
Unser Leistungsspektrum
Das Vertragsrecht für Ärzte betrifft alle rechtlichen Aspekte rund um die vertraglichen Beziehungen im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit. Im Zentrum steht der Behandlungsvertrag, der rechtlich als zivilrechtlicher Vertrag zwischen Arzt und Patient gilt. Daraus ergeben sich wechselseitige Rechte und Pflichten – insbesondere die Pflicht zur sorgfältigen medizinischen Behandlung und zur Aufklärung sowie das Recht auf angemessene Honorierung. Darüber hinaus umfasst das Vertragsrecht auch Vereinbarungen mit Krankenanstaltenträgern, Kassenverträgen, Praxisgemeinschaften, Kooperationspartnern und angestellten Ärzten. Es umfasst auch die Gestaltung von Verträgen über Honorare, Haftungsverteilung, Verschwiegenheitspflichten und Arbeitszeiten.
Wir vertreten im medizinrechtlichen Kontext nur Ärzte, Krankenanstalten und Pflegeheime. Die Vertretung bei Schadenersatzansprüchen umfasst die Abwehr von Ansprüchen, die aus behaupteten Behandlungsfehlern, Aufklärungsversäumnissen oder sonstigen Pflichtverletzungen im Rahmen ärztlicher Leistungen entstehen. Patienten können bei nachweisbarem Fehlverhalten Ersatz von Heilungskosten, Schmerzengeld, Verdienstentgang oder Pflegeaufwand geltend machen. Auf ärztlicher Seite kann man sich etwa durch medizinische Gutachten, ordnungsgemäße Dokumentation rechtlich absichern.
Krankenanstalten unterliegen einer Vielzahl verwaltungsrechtlicher Vorschriften, die auf Bundes- und Landesebene geregelt sind. Zu den zentralen Belangen zählen insbesondere die Bewilligungspflicht für Errichtung, Betrieb und wesentliche Änderungen, die Einhaltung baulicher, hygienischer und personeller Anforderungen sowie die laufende Kontrolle durch die zuständigen Gesundheitsbehörden. Grundlage sind unter anderem die Krankenanstaltengesetze der Bundesländer, das Ärztegesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz sowie das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz. Auch Meldepflichten, Datenschutz im Gesundheitswesen, Arbeitszeitregelungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen fallen unter das Verwaltungsrecht. Verstöße können zu behördlichen Auflagen, Strafverfahren oder im Extremfall zum Entzug der Betriebsbewilligung führen.
„Prävention statt Eskalation“ im Medizinrecht in Österreich
Im österreichischen Medizinrecht kann der Grundsatz „Prävention statt Eskalation“ als Ansatz zur Vermeidung rechtlicher Konflikte zwischen Ärzten, Patienten, Institutionen und Behörden angelegt werden. Durch rechtzeitige Beratung, klare vertragliche Regelungen, sorgfältige Dokumentation und umfassende Aufklärung können viele Streitfälle im Vorfeld vermieden werden. Dies betrifft insbesondere die Gestaltung von Behandlungsverträgen, die Einhaltung gesetzlicher Aufklärungs- und Dokumentationspflichten sowie den professionellen Umgang mit Verdachtsmomenten auf Behandlungsfehler. Auch innerbetriebliche Strukturen wie Compliance-Systeme, Schulungen oder Ablaufpläne bei Zwischenfällen tragen dazu bei, Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken zu minimieren. Eine frühzeitige rechtliche Unterstützung schützt nicht nur vor finanziellen und rufschädigenden Folgen, sondern schafft auch Sicherheit für medizinisches Personal und Patienten gleichermaßen.
Die medizinrechtliche Dokumentationspflicht verpflichtet Ärzte und Gesundheitseinrichtungen, sämtliche relevanten Behandlungsschritte, Diagnosen, Befunde, Aufklärungsgespräche und therapeutischen Maßnahmen lückenlos und nachvollziehbar zu dokumentieren. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Ärztegesetz, dem Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz sowie dem Patientenrechtegesetz und dient sowohl der Qualitätssicherung als auch der rechtlichen Absicherung. Eine ordnungsgemäße Dokumentation ist im Haftungsfall von zentraler Bedeutung, da sie als Beweismittel für die ordnungsgemäße Behandlung herangezogen wird. Fehlen Dokumentationen oder sind sie unvollständig, kann dies im Streitfall zu Beweiserleichterungen für Patienten führen.
Das Arztstrafrecht umfasst jene strafrechtlichen Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Ausübung ärztlicher Tätigkeiten relevant sind. Ärzte können sich strafbar machen, wenn sie etwa fahrlässig oder vorsätzlich die körperliche Unversehrtheit eines Patienten verletzen, eine unzulässige Behandlung durchführen oder gegen Aufklärungspflichten verstoßen. Häufige Tatbestände sind fahrlässige Körperverletzung, unterlassene Hilfeleistung, vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten oder fahrlässige Tötung. Entscheidend ist, ob ein schuldhaftes Fehlverhalten vorliegt und ein konkreter Schaden entstanden ist.
Effiziente Lösungen
für heikle Situationen
Rechtsschutz
für medizinische
Berufe
Rechtliche Unterstützung, die schützt und entlastet
Ihr Fokus: Heilen. Unser Fokus: Ihr Recht.
Wir begleiten Sie durch den juristischen Alltag im Gesundheitswesen – vorausschauend, lösungsorientiert und mit einem tiefen Verständnis für medizinische Abläufe. Ob bei der Gestaltung Ihrer Verträge, der Absicherung Ihrer Berufsausübung oder im Umgang mit Patientenkonflikten: Unsere Beratung schafft Klarheit, entlastet Sie im Alltag und schützt Ihre berufliche Integrität.
Rechtssicherheit - wie ein stabiles Immunsystem
Erfahrung, wenn es darauf ankommt
Arzthaftungsverfahren verlangen mehr als juristisches Wissen – sie erfordern Souveränität, Fachkenntnis und ein Gespür für sensible Situationen. Wir prüfen Vorwürfe sorgfältig, sichern Beweise und vertreten Sie mit Nachdruck vor Gericht und Verwaltungsbehörden. Zielgerichtet, ruhig und durchsetzungsstark schützen wir Ihre Reputation – gerade dann, wenn der Druck am höchsten ist.
Was Sie mit uns gewinnen
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Spezialisierte Prozessvertretung bei Haftungsfällen
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Umfassende Erfahrung im Medizin- und Berufsrecht
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Rasche Erreichbarkeit bei dringenden Fragen
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Ruhig Blut