Inkasso mit juristischer Stärke
Mahnung, Klage, Exekution – wir setzen Ihre Ansprüche konsequent durch
Als Anwaltskanzlei treiben wir offene Forderungen rechtssicher und effizient ein – vom ersten Mahnschreiben bis zur Exekution. Für Unternehmen, Selbstständige & Inkassodienstleister. Schnell, konsequent, erfolgreich.
Unsere Leistungen im Überblick – Forderungsbetreibung vom Anwalt
Ein anwaltliches Mahnschreiben ist ein wirksames Mittel, um offene Forderungen außergerichtlich geltend zu machen und Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Es wird im Namen des Gläubigers von einer Rechtsanwaltskanzlei verfasst und enthält eine klare Darstellung des Anspruchs, eine Zahlungsfrist sowie den Hinweis auf mögliche rechtliche Schritte bei Nichtzahlung. Durch die Einschaltung einer Anwaltskanzlei wird dem Schreiben Nachdruck verliehen und oft bereits ohne gerichtliches Verfahren eine Zahlung erzielt. Das anwaltliche Mahnschreiben ist besonders sinnvoll bei säumigen Kunden, offenen Honoraren oder sonstigen Geldforderungen und dient als effektives Instrument zur Wahrung von Ansprüchen.
Die Exekutionsdatenregisterabfrage ist ein effektives Instrument zur Prüfung der Zahlungsfähigkeit von Personen oder Unternehmen. Das Exekutionsregister wird von der Justiz geführt und enthält Informationen über laufende und abgeschlossene Exekutionsverfahren, also gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen wegen offener Forderungen. Eine Abfrage kann aufschlussreich sein, um vor Vertragsabschlüssen, Kreditvergaben oder rechtlichen Schritten das Risiko eines Zahlungsausfalls besser einzuschätzen. Auch im Zuge von Forderungsbetreibungen kann die Einsicht helfen, die Erfolgsaussichten weiterer Maßnahmen realistisch zu beurteilen. Die Abfrage darf nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen erfolgen – etwa bei berechtigtem Interesse – und wird üblicherweise durch eine Rechtsanwaltskanzlei durchgeführt.
Die Einbringung einer Mahnklage ist ein gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen bis EUR 75.000,00. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn eine offene Forderung trotz Mahnung nicht bezahlt wurde. Die Mahnklage wird beim zuständigen Gericht eingebracht und führt – sofern der Schuldner nicht fristgerecht Einspruch erhebt – zur raschen Erlassung eines Zahlungsbefehls mit Exekutionstitelwirkung. Dadurch kann die Forderung im Anschluss zwangsweise eingetrieben werden.
Die Einleitung eines Exekutionsverfahrens dient der zwangsweisen Durchsetzung von gerichtlich oder notariell anerkannten Forderungen. Voraussetzung ist ein vollstreckbarer Exekutionstitel, etwa ein Urteil oder ein notarielles Schuldanerkenntnis. Das Verfahren beginnt mit einem Antrag beim zuständigen Bezirksgericht, in dem die Art der Exekution – etwa Lohnpfändung oder Fahrnisexekution – konkret angegeben werden muss. Das Gericht prüft den Antrag formal und erlässt anschließend eine Exekutionsbewilligung. Mit der Bewilligung beginnt die eigentliche Vollstreckung, bei der Gläubiger ihre Ansprüche effektiv durchsetzen können.
Ratenvereinbarungen sind ein Mittel, um offene Forderungen außergerichtlich zu regeln und Zahlungsausfälle zu vermeiden. In Österreich erfolgt die Gestaltung solcher Vereinbarungen idealerweise schriftlich und rechtlich klar formuliert. Dabei werden die Höhe der Gesamtschuld, die Ratenhöhe, Zahlungstermine sowie Verzugsfolgen eindeutig festgelegt. Auch Klauseln zur Fälligkeit der Gesamtschuld bei Zahlungsverzug (Terminverlust) und zur Anerkennung der Forderung sind üblich und rechtlich sinnvoll. Eine professionell erstellte Ratenvereinbarung schafft Rechtssicherheit für beide Seiten und kann ein kostspieliges Gerichtsverfahren vermeiden.
Regelmäßige Neuvollzugsanträge sind ein wichtiges Instrument im Exekutionsrecht, um titulierte Forderungen über einen längeren Zeitraum hinweg durchzusetzen. Wenn eine Exekution – etwa eine Lohn- oder Kontopfändung – nicht oder nur teilweise erfolgreich war, kann der Gläubiger in regelmäßigen Abständen einen Neuvollzugsantrag stellen, um erneut Exekutionsmaßnahmen zu veranlassen. Dies ist besonders relevant bei langwierigen Forderungseintreibungen oder wenn sich die wirtschaftliche Situation des Schuldners verändert hat. Der Neuvollzug ermöglicht es, bestehende Titel effektiv weiter zu nutzen, ohne ein neues Verfahren einleiten zu müssen.
Die langfristige Forderungsüberwachung dient dazu, offene Forderungen über einen längeren Zeitraum hinweg im Blick zu behalten und zu einem späteren Zeitpunkt erfolgreich einzutreiben. Sie kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn Schuldner aktuell zahlungsunfähig sind, aber künftig mit einer Verbesserung der finanziellen Lage zu rechnen ist. Im Rahmen der Überwachung werden regelmäßig öffentliche Register – wie das Exekutions- oder Insolvenzregister – geprüft sowie wirtschaftliche Veränderungen beobachtet. Bei neuen Vollstreckungschancen werden gezielt Exekutionsmaßnahmen eingeleitet.
Die Kommunikation mit Rechtsschutzversicherungen ist ein wesentlicher Service moderner Rechtsanwaltskanzleien. Dabei übernehmen wir für unsere Mandant:innen die vollständige Korrespondenz mit allen in Österreich tätigen Rechtsschutzversicherungen – von der Deckungsanfrage bis zur Abrechnung. Ziel ist es, eine rasche und reibungslose Kostenübernahme für die rechtliche Vertretung sicherzustellen.
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Als Anwaltskanzlei agieren wir mit rechtlicher Autorität, was sich oft schon außergerichtlich positiv auf die Zahlungsmoral auswirkt. Unsere effizienten Prozesse sparen Zeit und Kosten.
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