Vertrauen durch Spezialisierung und Praxis

Ihr Anwälte
für Immobilienrecht in Graz

Klarheit bei Kauf, Verkauf und Streitigkeiten

Experten mit Erfahrung

Ob Grundstückskauf, Wohnungseigentum oder Mietstreit – im Immobilienrecht ist rechtliche Klarheit entscheidend. Unsere Kanzlei unterstützt Sie kompetent bei allen Fragen rund um Immobilien. Wir prüfen Verträge, klären Streitigkeiten und begleiten Sie bei Transaktionen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Engagement für Ihre rechtssichere Lösung – persönlich, effizient und zielorientiert.

In schwierigen Zeiten an Ihrer Seite

Unsere Expertise im Familienrecht

Der Immobilienkauf ist ein komplexer rechtlicher Vorgang, der fundierte juristische Begleitung erfordert. Ein Rechtsanwalt prüft die rechtlichen Rahmenbedingungen des Objekts, erstellt und gestaltet den Kaufvertrag, übernimmt die Treuhandschaft, sorgt für die allenfalls erforderliche grundverkehrsbehördliche Genehmigung und übernimmt die steuerliche Abwicklung, etwa im Hinblick auf Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr. Zudem erfolgt durch ihn die grundbücherliche Durchführung des Eigentumswechsels. Damit ist gewährleistet, dass der Erwerb rechtssicher, transparent und den individuellen Bedürfnissen entsprechend abgewickelt wird – eine professionelle Unterstützung, die beim Immobilienkauf unverzichtbar ist.

Das Grundbuchrecht behandelt die Eintragung und Verwaltung von Grundstücken und die damit verbundenen Rechte wie Eigentum, Pfandrechte und Dienstbarkeiten im öffentlichen Grundbuch. Die Eintragung ist Voraussetzung für den rechtlichen Erwerb dieser Rechte und erfolgt auf Antrag. Das Grundbuch besteht aus dem A-Blatt (Liegenschaftsdaten), B-Blatt (Eigentümer) und C-Blatt (Lasten). Es bietet Rechtssicherheit und Transparenz, da auf die Eintragungen vertraut werden kann. Rechtsgrundlagen sind insbesondere das Grundbuchsgesetz und das Grundbuchsumstellungsgesetz.

Eine Dienstbarkeit – auch Servitut genannt – ist das Recht, eine fremde Liegenschaft auf bestimmte Weise zu nutzen, etwa durch ein Wegerecht oder Wohnrecht. Der Eigentümer muss diese Nutzung dulden, darf aber nicht zu aktivem Handeln verpflichtet werden. Man unterscheidet zwischen Grunddienstbarkeiten (z. B. Wegerecht für ein Nachbargrundstück) und persönlichen Dienstbarkeiten (z. B. Wohnrecht für eine bestimmte Person). Solche Rechte sollten im Grundbuch eingetragen werden.

Die Ersitzung ist ein gesetzlich geregelter Weg, um Eigentum oder ein Nutzungsrecht (z. B. Wegerecht) durch langjährige, ungestörte und gutgläubige Nutzung zu erwerben. Voraussetzung ist, dass jemand eine Sache über mindestens 30 Jahre wie ein Eigentümer nutzt – selbst ohne schriftlichen Vertrag. Das Recht entsteht automatisch mit Ablauf der Frist, kann aber zur Sicherheit im Grundbuch eingetragen werden. Die Ersitzung dient der Rechtssicherheit und kann auch gerichtlich geltend gemacht werden.

Wenn mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie besitzen und sich nicht auf eine einvernehmliche Aufteilung einigen können, kann jeder Miteigentümer eine Teilungsklage beim zuständigen Gericht einbringen. Die Teilungsklage, die auch die Art der Teilung regelt, ist eine Rechtsgestaltungsklage. Eine Rechtsgestaltungsklage ist auf die unmittelbare Begründung, Änderung oder Aufhebung eines Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien gerichtet. Ziel ist eine faire Aufhebung des gemeinsamen Eigentums – entweder durch physische Aufteilung (Realteilung) oder durch gerichtliche Versteigerung (Zivilteilung). Das Verfahren sorgt für klare Verhältnisse und kann auch gegen den Willen einzelner Miteigentümer geführt werden.

Vertrauensvolle Partner

Das
Rundum-Sorglos-
Paket für
Ihre Immobilie

Stark an Ihrer Seite – vom Vertrag bis zur Schlüsselübergabe.

Rechtssichere
Vertragsgestaltung

Unsere erfahrenen Anwälte begleiten Sie umfassend in allen Phasen Ihres Immobilienvorhabens – von der ersten Beratung bis zur finalen Abwicklung. Wir verfügen über langjährige Expertise in der Vertragsgestaltung und -abwicklung, kennen die Anforderungen im Grundverkehr, übernehmen die finanzbehördliche Abwicklung und kümmern uns zuverlässig um die Eintragungen im Grundbuch. Mit unserem Rundum-sorglos-Service bieten wir Ihnen rechtliche Sicherheit und Entlastung – kompetent, effizient und persönlich.

Risiken vermeiden, durchdachte Vertragslösungen

Vorausschauende Beratung mit Weitblick

Wir denken für Sie mit – und voraus. Durch unsere Spezialisierung im Immobilienrecht erkennen wir Risiken frühzeitig und gestalten Verträge so, dass Streitigkeiten vermieden werden. Ob Kaufvertrag, Schenkung oder Bauträgermodell: Wir sorgen für rechtssichere Lösungen, abgestimmt auf Ihre individuellen Bedürfnisse. Vertrauen Sie auf unsere präzise Arbeitsweise und umfassende Betreuung in jedem Schritt des Prozesses.

Unsere Stärken im Immobilienrecht

  1. Langjährige Erfahrung

    in Vertragsgestaltung und Abwicklung

  2. Spezialisierte Fachanwälte

    mit tiefgreifendem Know-How im Immobilienrecht

  3. Verlässliche Kommunikation

    mit Notaren, Behörden und Vertragspartnern

  4. Transparente Abläufe

    und klare Kostenstruktur

  5. Rechtssichere Vertragslösungen,

    individuell abgestimmt auf Ihr Vorhaben

  6. Rundum-Betreuung

    von der Erstberatung bis zur Grundbucheintragung

Rechtliche Entwicklungen, Urteile und Praxistipps für Mandanten und Interessierte.

Neuigkeiten und Blog

Ihre Zufriedenheit ist unser Ansporn

Mandantenmeinungen

Ich bin von dieser Kanzlei überwältigt. Ich rate jedem, der einen RA benötigt, diesen zu kontaktieren!

Ing. U. H. Erbrecht

Besonders beeindruckt hat mich, wie genau die Anwälte den technischen Hintergrund unseres Schadensfalls nachvollzogen haben. So eine gründliche Herangehensweise findet man selten

Seit vielen Jahren arbeiten wir im Bereich Schadensersatz eng mit der Kanzlei zusammen. Besonders schätze ich den festen Ansprechpartner, die schnelle Erreichbarkeit und das tiefe Verständnis für unsere branchenspezifischen Abläufe.

Ich fühlte mich im Familienrecht jederzeit gut beraten. Die Anwältin war nicht nur fachlich top, sondern auch menschlich sehr einfühlsam.

Nach einem Verkehrsunfall wurde ich wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Dr. Niernberger hat meinen Fall akribisch vorbereitet, stark argumentiert – und das Ergebnis war ein Freispruch. Ich bin immens erleichtert.

Mag. R. M. Strafrecht

Bei der Gründung meiner eigenen Arztpraxis war die rechtliche Unterstützung dieser Kanzlei goldwert. Von Gesellschaftsvertrag über Kassenvertrag bis Mietrecht – alles wurde kompetent, vorausschauend und mit Blick fürs Detail geregelt.

Dr. B. M. Medizinrecht

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