Klarheit bei Kauf, Verkauf und Streitigkeiten
Experten mit Erfahrung
Ob Grundstückskauf, Wohnungseigentum oder Mietstreit – im Immobilienrecht ist rechtliche Klarheit entscheidend. Unsere Kanzlei unterstützt Sie kompetent bei allen Fragen rund um Immobilien. Wir prüfen Verträge, klären Streitigkeiten und begleiten Sie bei Transaktionen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Engagement für Ihre rechtssichere Lösung – persönlich, effizient und zielorientiert.
In schwierigen Zeiten an Ihrer Seite
Unsere Expertise im Familienrecht
Der Immobilienkauf ist ein komplexer rechtlicher Vorgang, der fundierte juristische Begleitung erfordert. Ein Rechtsanwalt prüft die rechtlichen Rahmenbedingungen des Objekts, erstellt und gestaltet den Kaufvertrag, übernimmt die Treuhandschaft, sorgt für die allenfalls erforderliche grundverkehrsbehördliche Genehmigung und übernimmt die steuerliche Abwicklung, etwa im Hinblick auf Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr. Zudem erfolgt durch ihn die grundbücherliche Durchführung des Eigentumswechsels. Damit ist gewährleistet, dass der Erwerb rechtssicher, transparent und den individuellen Bedürfnissen entsprechend abgewickelt wird – eine professionelle Unterstützung, die beim Immobilienkauf unverzichtbar ist.
Das Grundbuchrecht behandelt die Eintragung und Verwaltung von Grundstücken und die damit verbundenen Rechte wie Eigentum, Pfandrechte und Dienstbarkeiten im öffentlichen Grundbuch. Die Eintragung ist Voraussetzung für den rechtlichen Erwerb dieser Rechte und erfolgt auf Antrag. Das Grundbuch besteht aus dem A-Blatt (Liegenschaftsdaten), B-Blatt (Eigentümer) und C-Blatt (Lasten). Es bietet Rechtssicherheit und Transparenz, da auf die Eintragungen vertraut werden kann. Rechtsgrundlagen sind insbesondere das Grundbuchsgesetz und das Grundbuchsumstellungsgesetz.
Eine Dienstbarkeit – auch Servitut genannt – ist das Recht, eine fremde Liegenschaft auf bestimmte Weise zu nutzen, etwa durch ein Wegerecht oder Wohnrecht. Der Eigentümer muss diese Nutzung dulden, darf aber nicht zu aktivem Handeln verpflichtet werden. Man unterscheidet zwischen Grunddienstbarkeiten (z. B. Wegerecht für ein Nachbargrundstück) und persönlichen Dienstbarkeiten (z. B. Wohnrecht für eine bestimmte Person). Solche Rechte sollten im Grundbuch eingetragen werden.
Die Ersitzung ist ein gesetzlich geregelter Weg, um Eigentum oder ein Nutzungsrecht (z. B. Wegerecht) durch langjährige, ungestörte und gutgläubige Nutzung zu erwerben. Voraussetzung ist, dass jemand eine Sache über mindestens 30 Jahre wie ein Eigentümer nutzt – selbst ohne schriftlichen Vertrag. Das Recht entsteht automatisch mit Ablauf der Frist, kann aber zur Sicherheit im Grundbuch eingetragen werden. Die Ersitzung dient der Rechtssicherheit und kann auch gerichtlich geltend gemacht werden.
Wenn mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie besitzen und sich nicht auf eine einvernehmliche Aufteilung einigen können, kann jeder Miteigentümer eine Teilungsklage beim zuständigen Gericht einbringen. Die Teilungsklage, die auch die Art der Teilung regelt, ist eine Rechtsgestaltungsklage. Eine Rechtsgestaltungsklage ist auf die unmittelbare Begründung, Änderung oder Aufhebung eines Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien gerichtet. Ziel ist eine faire Aufhebung des gemeinsamen Eigentums – entweder durch physische Aufteilung (Realteilung) oder durch gerichtliche Versteigerung (Zivilteilung). Das Verfahren sorgt für klare Verhältnisse und kann auch gegen den Willen einzelner Miteigentümer geführt werden.
Vertrauensvolle Partner
Das
Rundum-Sorglos-
Paket für
Ihre Immobilie
Stark an Ihrer Seite – vom Vertrag bis zur Schlüsselübergabe.
Rechtssichere
Vertragsgestaltung
Unsere erfahrenen Anwälte begleiten Sie umfassend in allen Phasen Ihres Immobilienvorhabens – von der ersten Beratung bis zur finalen Abwicklung. Wir verfügen über langjährige Expertise in der Vertragsgestaltung und -abwicklung, kennen die Anforderungen im Grundverkehr, übernehmen die finanzbehördliche Abwicklung und kümmern uns zuverlässig um die Eintragungen im Grundbuch. Mit unserem Rundum-sorglos-Service bieten wir Ihnen rechtliche Sicherheit und Entlastung – kompetent, effizient und persönlich.
Risiken vermeiden, durchdachte Vertragslösungen
Vorausschauende Beratung mit Weitblick
Wir denken für Sie mit – und voraus. Durch unsere Spezialisierung im Immobilienrecht erkennen wir Risiken frühzeitig und gestalten Verträge so, dass Streitigkeiten vermieden werden. Ob Kaufvertrag, Schenkung oder Bauträgermodell: Wir sorgen für rechtssichere Lösungen, abgestimmt auf Ihre individuellen Bedürfnisse. Vertrauen Sie auf unsere präzise Arbeitsweise und umfassende Betreuung in jedem Schritt des Prozesses.
Unsere Stärken im Immobilienrecht
-
Langjährige Erfahrung
in Vertragsgestaltung und Abwicklung
-
Spezialisierte Fachanwälte
mit tiefgreifendem Know-How im Immobilienrecht
-
Verlässliche Kommunikation
mit Notaren, Behörden und Vertragspartnern
-
Transparente Abläufe
und klare Kostenstruktur
-
Rechtssichere Vertragslösungen,
individuell abgestimmt auf Ihr Vorhaben
-
Rundum-Betreuung
von der Erstberatung bis zur Grundbucheintragung
Unsere Expertise